Kostenfalle Pflegeheim: Welche Regeln für Dich gelten

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Die Kosten für Pflegeheime sind für viele Menschen kaum zu stemmen. Ein Pflegebedürftiger muss durchschnittlich etwa 2.200 Euro pro Monat für die Heimunterbringung aus eigener Tasche zahlen. Die durchschnittliche Rente nach 35 Beitragsjahren beträgt jedoch nur etwa 1.550 Euro brutto. Immer mehr Pflegeheimbewohner müssen daher Sozialhilfe beantragen. Das Sozialamt prüft dann, ob Du als Kind der Pflegebedürftigen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden kannst. 💶🏠

Seit 2020 werden durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz nur noch besserverdienende Kinder zur Kasse gebeten. Wenn Du mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienst, musst Du für den Unterhalt Deiner Eltern aufkommen. Allerdings können hohe Einkommen durch Ausgaben wie Kinderbetreuung und Arbeitsmittel gegen gerechnet werden, und das Sozialamt übernimmt den Rest der Pflegekosten. Rücklagen und Vermögen sind dabei unantastbar. 💼👶

Hat ein Kind eine hohe Summe geerbt, kann das Sozialamt nicht darauf zugreifen, wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen und die Kosten nicht zahlen können. Nur Dein Einkommen zählt. Verdient ein Geschwisterkind mehr als 100.000 Euro und ein anderes weniger, muss der Besserverdienende nicht die gesamten Pflegekosten tragen. Den Anteil des Geringverdieners übernimmt das Amt.

Diese Regelungen sollen verhindern, dass Familien durch die Pflegekosten ihrer Eltern finanziell ruiniert werden. Dennoch bleibt es wichtig, die eigenen Finanzen und die der Eltern im Blick zu behalten und rechtzeitig Vorsorge zu treffen. 🏦💡

Hashtags:

Pflegekosten #Sozialhilfe #Pflegeheim

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